Die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt seit dem 1. Mai 2014 und macht den Energieausweis für Gewerbe- und Wohngebäude verpflichtend. Damit haben Käufer nun schon sofort bei der ersten Besichtigung das Recht, eine Kopie des Energieausweises zu erhalten, der der je nach Gebäudeart in zwei verschiedenen Varianten existiert.
Der bedarfsbasierte Energieausweis
Dieser Ausweis ist für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen vorgeschrieben, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet wurden und deren Modernisierungen nicht zumindest auf die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) durchgeführt wurden.
Der verbrauchsbasierte Energieausweis
Bei Häusern mit mehr als vier Wohnungen, bei neueren oder modernisierten Gebäuden ist auch der verbrauchs-basierte Energieausweis zulässig. Bevor wir Ihnen ein Objekt zum Kauf anbieten, sorgen wir dafür, dass ein Energieausweis vorhanden ist, um sicherzustellen, dass Sie die Energiewerte Ihres Wunschhauses oder Ihrer Wunschwohnung bei Ihrer Kaufentscheidung berücksichtigen können.
Sie überlegen Ihre Immobilie zu verkaufen oder haben konkrete Verkaufsabsichten? Nutzen Sie unabhängig von Ihren Vermarktungsabsichten unsere kompetenten Ansprechpartner und lassen Sie sich einen Energieausweis für Ihren Verkauf ausstellen.